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DRK begrüßt Urteil des EuGH zum Rettungsdienst

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2019 in seiner Auffassung bestätigt, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann. „Wir begrüßen das Urteil der Richter zur sogenannten Bereichsausnahme. Der qualifizierte Krankentransport und die Notfallrettung in einem Rettungswagen sind sowohl für den Zivil- und Katastrophenschutz als auch für die Gefahrenabwehr in Deutschland von elementarer Bedeutung. Diese für die gesamte Gesellschaft wichtige Dienstleistung muss von anerkannten Hilfsorganisationen erbracht und darf nicht dem privatwirtschaftlichen Markt überlassen werden“, sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.