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Elternvorträge

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Petra Meier-Haesters

Angelika Caspers

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Montag - Dienstag -  Donnerstag

jeweils von 08:30 - 13:00 Uhr

Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr

außerhalb dieser Zeiten bzw. wenn wir nicht telefonisch erreichbar sind,  bitte eine Email schreiben, familienbildung@drk-niederrhein.de

Telefon: 0 28 41 - 2 22 70
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Vorsorgevollmacht

Was ist, wenn ich wegen einer Erkrankung, einer Behinderung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln? Wer vertritt mich dann?

Sie werden sich wohler fühlen, wenn Sie wissen, dass in diesem Fall nicht ein vom Gericht bestimmter Betreuer bestellt wird, sondern eine von Ihnen bestimmte Person für Sie handeln kann, der Sie vertrauen. Eine Vorsorgevollmacht ist auch dann erforderlich, wenn Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Ihre Kinder für Sie handeln sollen.

Wie Sie eine Vollmacht erteilen und welchen Inhalt diese haben kann, welche Formvorschriften zu beachten sind, wird an diesem Abend besprochen.

Patientenverfügung Solange Sie – gesund oder krank – noch selbst bestimmen können, welche Untersuchungen, Behandlungen oder Pflege Sie sich wünschen, ist Ihre Entscheidung für einen Arzt verbindlich. Wie ist aber durch den Arzt zu entscheiden, wenn Sie entscheidungsunfähig sein sollten? In einem solchen Fall soll sich der Arzt an Ihrem „mutmaßlichen“ Willen orientieren. Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen bei einer Erkrankung ergriffen werden sollen und welche nicht. Die vom Gesetzgeber bislang durchgeführten Änderungen bzw. Neuregelungen im Gesetz wird ihnen die Referentin vorstellen. Was hierbei zu beachten ist, hören Sie an diesem Abend. Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Diskussion.

Referentin:
Ulrike Jehner (Fachanwältin für Familienrecht)

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