
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung geleistet werden kann. Sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung: Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation, zusammen.

Unsere Sozialstation ist seit 1992 für die Einwohner der Städte Wesel (einschl. Flüren, Obrighoven-Lackhausen, Bislich), Hamminkeln (Mehrhoog) und Voerde tätig.
Wie alle Pflegedienste werden auch wir in regelmäßigen Abständen vom Medizinischen Dienst überprüft. Das Ergebnis in einem Berichts dokumentiert, den wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung stellen.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 Euro im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
Dann freuen wir uns über einen Anruf, eine Mail oder ein persönliches Kennenlernen.
Die Kontaktdaten zu Ihrer Ansprechpartnerin vor Ort finden Sie oben auf dieser Seite.