Ambulante Pflege

Ihr Ansprechpartner

  • Pflegedienstleitung

Telefon: 02 81 - 30 01 - 11

pflege(at)drk-niederrhein(dot)de

DRK-Kreisverband Niederrhein e.V.
Handwerkerstr. 5
46485 Wesel

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung geleistet werden kann. Sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung: Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation, zusammen.

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

    • chronisch Kranke
    • kurzzeitig Erkrankte
    • behinderte Menschen
    • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
    • Personen, die ein ärztlichen Rezept zur häuslichen Pflegen haben
    • (c) DRK-KV Niederrhein e.V.

    Über uns

    Unser Einsatzgebiet

    Unsere Sozialstation ist seit 1992 für die Einwohner der Städte Wesel (einschl. Flüren, Obrighoven-Lackhausen, Bislich), Hamminkeln (Mehrhoog) und Voerde tätig.

    Qualität

    Wie alle Pflegedienste werden auch wir in regelmäßigen Abständen vom Medizinischen Dienst überprüft. Das Ergebnis in einem Berichts dokumentiert, den wir Ihnen unten zum Download zur Verfügung stellen.

    Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

    • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
    • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
    • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
    • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
    • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

    Wo kann ich mehr erfahren?

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

    Rund um die Pflegeversicherung

    Die Leistungen der Pflegeversicherung
    Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung
    Welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, erfahren Sie zusammengefasst in dieser Broschüre. Das Nachschlagewerk richtet sich sowohl an Menschen, die Pflege benötigen, als auch an Angehörige und andere Personen, die Pflege leisten.

    Welche Pflegeleistungen gibt es?

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
    • Hautpflege, Haarpflege
    • Aus- und Ankleiden
    • Mobilisation, Bett richten
    • Mundpflege, Rasur
    • Lagerung, Krankenbeobachtung
    • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

       
    Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen  verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Absaugen
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
       
    Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.685 Euro im Kalenderjahr ab Pflegegrad 2. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
     

    Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

    Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

    • aus dem Krankenhaus entlassen werden
    • aber noch nicht rehafähig sind
    • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

    Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

    • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
    • Der maximale Leistungsbetrag für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen beträgt dann 3.539 Euro pro Jahr, wobei die Kurzzeitpflege auf bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt ist
    • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
       

    Sie haben Interesse?

    Dann freuen wir uns über einen Anruf, eine Mail oder ein persönliches Kennenlernen. 
    Die Kontaktdaten zu Ihrer Ansprechpartnerin vor Ort finden Sie oben auf dieser Seite.

    Das DRK bietet Ihnen mit dem Hausnotruf Sicherheit und Geborgenheit in Ihren eigenen vier Wänden - rund um die Uhr. Mit ihm sind Sie zuhause nie allein.

    Wir liefern 365 Tage im Jahr, ohne Abo und ohne Lieferkosten in Wesel und in zahlreiche Orte der Umgebung.